Pflichtteilsentziehung / Übergabevertrag
vom 31.12.2006
80 €
Historischer Preis
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Mit Klage beim Landgericht wurde der Pflichtteilsentzug aufgehoben und meine Schwester zur Auskunftspflicht verurteilt.Ein Vergleich meinerseits wurde von ihr abgelehnt. Nun meine Fragen: Nachdem das Landgericht meinen Pflichtteilsanspruch für begründet und zulässig befand ,gewinnt jetzt auch der Übergabevertrag wieder an Bedeutung und kann dieser maßgeblich bei der Bezifferung des Pflichtteils in Anspruch genommen werden. .Ich spreche hierbei den Übergabepreis in Höhe von 80.000 DM an , den meine Schwester an mich zu zahlen hätte.Habe ich einen Anspruch darauf und wenn ja besteht dann zusätzlich ein Pflichtteilergänzugsanspruch , da das Haus ca. 140.000 € wert ist. Oder bleibt dieser Anspruch bei der Pflichtteilsberechnug unbeachtet und der Wert des Hauses wird als Maßstab genommen.