Schönheitsreparaturen im Mietvertrag
vom 1.4.2008
20 €
Historischer Preis
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Diese wurden aber (mit einer Ausnahme - einmal wurde die Küche gestrichen) nie gemacht, obwohl ich schon seit neuneinhalb Jahren die Wohnung miete. ... Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: in Küchen, Baden und Duschen alle Drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen alle Fünf Jahre in anderen Nebenräumen alle Sieben Jahre Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart erheblich abweichen.