Unterhaltzahlung - wird das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss meiner Tochter mit angerechnet al
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Bastian / Hamburg
Hallo ,mein Freund und ich leben zusammen mit meiner Tochter aus früherer Ehe in einem Haushalt.Meine Tochter bekommt Unterhaltsvorschuss und Kindergeld.Mein Freund muss für seinen nichtehelichen Sohn Unterhalt zahlen.Wird das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss meiner Tochter mit angerechnet bei ihm als Einkommen?Ich selbst hab kein Einkommen.Da eine Beistandschaft besteht bei meinem Freund haben wir nun Angst das wir dann Hartz4 beantragen müssen und zum Sozialfall werden weil das Jugendamt so viel wegholt eventuell.Denn er hat auch Unterhaltsrückstände noch.Muss das Jugendamt auch in dem Fall ihm einen Selbsterhalt von 900Euro lassen unabhängig wieviel Einkommen er hat?Auch trotz der Unterhaltsrückstände und dem laufenden Unterhalt oder kann das Jugendamt da noch mehr Geld wegholen?