Denkmalschutzaufwendungen 15 %-Grenze bei anschaffungsnahen Herstellungskosten
vom 17.10.2024
für 121 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Grund ist die Regelung für sog. anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG), nach der Aufwand für eine Gebäudeinstandsetzung und -modernisierung, die innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt wird, zu den Herstellungskosten des Gebäudes zählt, wenn er ohne Umsatzsteuer 15 % der Gebäudeanschaffungskosten übersteigt. (…)" (Quelle: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/ofd-kommentierung-15-grenze-inkl-denkmalschutzaufwendungen_164_145696.html Ganz herzlichen Dank