Frage in Kategorie: Recht & Justiz - ArbeitsrechtBetreff: Arbeitslosengeld Einsatz: €25,00 Status: Beantwortet geschrieben am 08.02.2005 20:19:00 Mein Arbeitgeber hat mir am 22.12.2004 die Kündigung zum 31.01.2005 überreicht (wegen schlechter Auftragslage). ... Es ist dabei nicht von Belang, daß die Hoffnung auf eine Wiedereinstellung bestand, denn schließlich hätten Sie in diesem Fall der Arbeitsagentur kurzfristig schriftlich den Abschluß des neuen Arbeitsvertrages ohne negativen Folgen mitteilen können. ... Ich bin bei meiner Antwort davon ausgegangen, daß Ihnen die Meldeobliegenheit bekannt war, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, im Rahmen der Kündigung auf die Meldepflicht hinzuweisen.