Häufige Änderungen "Hausordnung" und "Hofordnung" und die Folgen...?!
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Soweit ok für uns, obwohl nicht im Vertrag erwähnt. ... Wenn einer der Vermieter nicht mehr dazu in der Lage ist (Krankheit, Gebrechlichkeit oder Tod) - kann er Pflichten auf den Mieter abwälzen - oder, wie angedroht, die für einen Verwalter bzw. einen kostenpflichtigen Dienst (Hausmeister o. ähnl.) auf den Mieter umlegen, wenn zu Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages derartiges nicht vereinbart oder ersichtlich war? ... Ein Scan der eigentlichen Hausordnung (nicht des angeg. aushängenden Putzplans), die im Vertrag steht, kann ich gerne zusenden, sofern hilfreich.