Mietwohnung mit eigenem Teilgarten, ursprünglicher Zustand bei Kündigung herstellen
vom 16.6.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Im Mietvertrag ist eine Gartennutzung vereinbart (darf mitgenutzt werden) mehr nicht! 2009 erfolgte eine Anpassung des Mietvertrages bezüglich des Kellers sowie die schriftliche Niederschrift zur Nutzung der bereits seit 2002 genutzten Gartenfläche durch den inzwischen 2.Vermieter. 2010 Vermieterwechsel zum jetzigen 3.Vermieter. ... Nachweißlich durch Fotos aus dem Jahr 2002 ist jedoch ersichtlich, dass die Aufbauten bei Übernahme der Mietsache bereits bestanden haben!