Meine Mutter war geistig - und körperlich behindert.Ich musste die Jahrzehnte versorgen.Sie war mündig.Sie wollte ein Probewohnen im Heim absolvieren.Dazu erhielt sie am 6.4.1999 ein neues Konto bei einer Sparkasse in 2496o Glücksburg.Es gibt dazu bei der Sparkasse perfekte Unterschriften von der Mutter,ebenso beim Einwohnermeldeamt wenige Tage vorher,das ist kurios,sie hatte Parkinson,d.h. auch Schüttellähmung.Die Mutter bekam am 18.5.1999 eine Betreuung durch meinen Bruder für alle Belange.Er stellte dazu den Antrag bei Gericht am 3.4.1999.Die Mutter verstarb im Januar 2ooo,durchgehend von meinem Bruder betreut.Jahrelang wurden mir von meinem Bruder,dem einzigen Miterben ,die Unterlagen verweigert,es gab nur eine Endsumme zur Erbschaft.Die oben beschrieben Kontovorgänge bemerkte ich erst Jahre nach dem Tode der Mutter,als ein Gericht Unterlagen verlangte.Ich zeigte die merkwürdigen Unterschriften um fünffach an bei der Staatsanwaltschaft,man hatte kein Interesse,Urkundenfälschung p.p. zu bearbeiten.Man teilte mir mit,man muss die Unterschriften in Gegenwart von anderen Leuten leisten.Das ist beim Einwohnermeldeamt falsch,dort ist man postalisch tätig.Personalbeschwerden dazu erhalten keine Antwort,Ablehnung.Ende des Jahres 2005 droht Verjährung.Urkundenfälschung liegt bei 5 Jahren.Daher diese Fragen an Sie: A)Die Verjährungsfrist für Urkundenfälschung ist 5 Jahre.Wenn diese im Jahre 1999 stattfindet im April,die Mutter im Mai 1999 eine Betreuung für alles erhält,ist die Verjährungsfrist blockiert durch die Hilflosigkeit und wie? ... F)Wenn ich im januar 2ooo erbe werde bei der mutter mit dem kuriosen konto,welches zum nachlasskonto wurde,wann ist dann die verjährung bei urkundenfälschung?