Beseitigungsanspruch
vom 13.2.2008
30 €
Historischer Preis
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Nach Wiederbezug des inzwischen von uns selbst genutzten Wohnhauses wurde bei Prüf- und Inspektionsarbeiten an der Kanalisation aufgedeckt, dass der Haus- und Grundstücksnachbar, (es handelt sich um getrennte Häuser und getrennte Grundstücke) seine gesamten Haus- Niederschlags-, Fäkal- und Kanalabwässer durch Tonrohr über die Grundstücksgrenze und unser Grundstück in unsere Kanalisation einleitet. ... Klarstellend sei gesagt: Auf ein Notleitungsrecht kann der Nachbar sich nicht berufen, da sein Grundstück ebenfalls an der öffentlichen Straße mit allen städtischen Ver- und Entsorgungs-leitungen liegt. ... Auf den Punkt gebracht: Haben wir einen Beseitigungsanspruch und wenn ja, wie lange greift dieser, oder müssen wir diesen ergaunerten Zustand einfach wegen Zeitablauf auf alle Ewigkeit dulden und vielleicht bei einem eventuellen Verkauf der Immobilie Nachteile hinnehmen, oder können wir ihm die diesbezügliche Inanspruchnahme unserer Kanalisationsanlage und Durchleitung unseres Grundstücks mit sofortiger Wirkung untersagen und Rückbau fordern?