Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit
vom 8.12.2012
100 €
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Im Zuge einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung hat dieser Nachbar nun derart Ketten gespannt, dass ich beim Rangieren meiner Fahrzeuge in die Ketten hineinfahren muss, wenn ich meine Ausfahrt verlassen möchte bzw in meine Einfahrt hineinfahren möchte und zwar IN FAHRTRICHTUNG, also vorwärts. ... Meine Fragen: 1) Wenn mein Nachbar meine Grunddienstbarkeit derart (böswillig) einschränkt, dass ich ausschließlich durch Rückwärtsfahren mein Grundstück nutzen kann um nicht durch Ketten meine Fahrzeuge zu beschädigen, liegt dann noch ein "freier Zugang" und eine "freie Zufahrt" vor?