Jobzusage zurück genommen - sind negative Äußerungen des Ex-Arbeitgebers zulässig?
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Vorab sei mir eine kurze Schilderung der bisherigen Geschehnisse erlaubt: Ich wurde zum Ende Juli 2013 nach fast 3 Jahren, in denen ich mir absolut nichts habe zuschulden kommen lassen, betriebsbedingt gekündigt - nach Ablauf der Frist für eine Kündigungsschutzklage gab meine ehemalige Arbeitgeberin sogar telefonisch zu, dass die Kündigung aufgrund meiner (ersten!)