Nach Abmahnung dauerhaft zu spät/unentschuldigtes fehlen
vom 27.2.2017
51 €
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Sachverhalt: Wir ( GbR 2 Gesellschafter, 1 Angestellter) haben unseren Angestellten nach vielfachem zu spät kommen seinerseits am 05.08.2016 abgemahnt (schriftlich mit Unterschrift von ihm) und ihn auf eine verhaltensbedingte Kündigung im Wiederholungsfall hingewiesen. Nach reichlichem zu spät Kommens in den letzten Monaten (meistens zwischen 5 und 15 Minuten, 2-3 mal die Woche, die er meistens per SMS kommuniziert hat) haben wir Ihm am 22.02.2017 (mündlich) mitgeteilt, dass ein weiterführen des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist. Wir haben ihm gesagt, dass wir ihn ordentlich kündigen (Ende Februar zum Ende März).