Bitte um Antwort bezüglich folgende Situation: - Ehemann ist deutscher Staatsbürger, Ehefrau ist kroatische Staatsbürgerin, Ehe in Deutschland im Jahr 1996 nach deutschem Recht geschlossen. in notariellen Vereinbarung (Vereinbarung kann gerne gefaxt werden) über Kindesunterhalt, wurde am 15. 03. 2010 (in der Trennungszeit) notariell Wahl des deutschen Rechts auch bei Gütertrennung festgelegt in der Zeit liefen schon Scheidungsanträge: a) in Deutschland vom Ehemann b) in Kroatien Scheidungsantrag von Ehefrau, c) und gemeinsamer Scheidungsantrag von Ehefrau und Ehemann in Kroatien. Ehe wurde in Kroatien im Jahr 2011 (ich nehme an nach kroatischem Recht) anhand vom gemeinsamen Scheidungsantrag geschieden, und Scheidungsurteil wurde in Deutschland, Gericht in Koblenz 2012, anerkannt in der Ehe sind Güter: in Kroatien (Ferienhaus) und in Deutschland (beide Autos, Internet-Domänen und Seiten) angeschafft worden. ... So bitte ich um Ihre Meinung: mit welchen Aussichten kann man Gütertrennung nach deutschem Recht /Zugewinnausgleich, für ganzes eheliches Vermögen (auch für Immobilie in Kroatien) verlangen?