Gehaltspfändung für Unterhalt in zu klärender Höhe
vom 18.6.2010
58 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann hat einen nunmehr volljährigen Sohn, der nach seinem Abitur eine Ausbildung zum Mechatroniker absolviert. ... Strittiger Sachververhalt über Unterhaltshöhe: Der Sohn bezieht im ersten Lehrjahr (welches Ende Juli ausläuft) eine Ausbildungsvergütung iHv. 413EUR. ... Statt eines klärenden Schreibens erhielt der Arbeitgeber meines Mannes nun den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - durch den Sohn eingereicht und von einem Gerichtsvollzieher überbracht - gemäß der vom Jugendamt an den Sohn mitgeteilten Unterhaltsberechnung im Rahmen seines Beratungsfalls.