Schlußendlich ist es ja so, dass ich, falls ich den Prozeß verliere, die Kosten (es muessen ja im Falle einer muendlichen Verhandlung ggf. dann ich und mein bisheriger Arbeitgeber aussagen, das verursacht ihm einen Verdienstausfall) zu tragen haette, außerdem wir die Gegenseite, sofern sie einen Vertreter zu mündlichen Verhandlung entsendet auch Kosten in Rechnung stellen. ... Ich muß ja auch berücksichtigen, dass dabei Gerichts- und Rechtsanwaltskosten entstehen. ... Frage in Kategorie: Recht & Justiz - ArbeitsrechtBetreff: Arbeitslosengeld Einsatz: €25,00 Status: Beantwortet geschrieben am 08.02.2005 20:19:00 Mein Arbeitgeber hat mir am 22.12.2004 die Kündigung zum 31.01.2005 überreicht (wegen schlechter Auftragslage).