Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz mit Gesundheitlichen Folgen
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Sehr geehrte Damen und Herren, meine frage bezieht sich auf das Arbeitszeitgesetz und deren Missachtung, bzw. der Haftung des Arbeitgebers bei hierdurch entstehenden Gesundheitlichen Spätfolgen. ... Das Unternehmen fällt nicht unter die im § 10 Arbeitszeitgesetz genannten Regelungen, die eine Sonntagsbeschäftigung gestatten.