Die Erläuterung des FA: „Zinsen und Wohnungsunterhaltskosten stellen keine Werbungskosten nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/EStG/23.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 23 EStG: Private Veräußerungsgeschäfte">§23 EStG</a> dar und bleiben unberücksichtigt, weil sie nicht mit dem Kauf und Verkauf der Wohnungen im unmittelbaren Zusammenhang stehen. ... So sind auch folgende Kosten mit dem Zweck verbunden: 1.In dieser Zeit hat man selbstverständlich auch das Hausgeld weiter zahlen müssen, was auch , wie schon erwähnt, zum Zwecke der Sanierung benutzt wurde, wie auch Gas und Elektro. ... Bei meinen früheren Geschäften dieser Art, bei anderen Finanzämtern, hatte ich keine solche Problemen, alle diese aufgeführten Kosten wurden bei mir immer als Werbungskosten akzeptiert.