Schönheitsreparatur bei Auszug - Erstabnahme
vom 11.1.2020
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Ich habe mein Wohnung gekündigt (Mietbeginn war der 01.12.2013), nun gab es eine Erstabnahme durch die Baugenossenschaft. ... Alle Möbel, Einrichtungsgegenstände und Einbauten in der Wohnung und im Keller werden vollständig vom Mitglied entfernt. 2.Alle Bohrungen und Dübellöcher, welche durch die Installation dieser Einbauten entstanden sind, werden fachgerecht vom Mitglied entfernt. 3.Die Wohnung wird vom Mitglied im Anschluss, in hellen, neutralen Farbtönen gestrichen. ... Soweit nach Abs. 4 die Fristen wegen des Zustand der Wohnung oder des Abnutzungsgrades zu verlängern oder zu verkürzen sind, so sind an der Stelle der vollen Fristen laut.