Fahren unter Alkoholeinfluss - Tilungsfrist
vom 28.4.2009
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer / Schwäbisch Gmünd
hallo, kurz meine geschichte: am 28.05.1996 wurde mir der führerschein wegen fahrlässiger trunkenheit im verkehr (1.76 promille) entzogen. 96/97 machte ich dann eine langzeittherapie. 2001 positive mpu + neuer führerschein. ... was darf der untersuchenden stelle an alten akten gesendet werden. kann ich den führerschein abgeben und 2011 einfach wieder beantragen (ohne mpu) oder kann ich meinen wohnsitz nach österreich verlegen und dort den fs umschreiben lassen? ... bei einen vorgespräch zur mpu fordert der gutachter folgendes von mir: neue therapie oder mindestens therapeutische aufarbeitung. danach ein jahr forensisch gesicherten abstinenznachweis. besuch einer selbsthilfegruppe. ich bin zwar seit ca 8 jahren bei den AA. dies zählt für ihn aber nicht, da ich darüber logischerweise keinen nachweis erbringen kann. bis ich das alles durchhabe ist es sowieso 2011. mich persönlich ärgert am meisten, das ich aus der alten geschichte sehr wohl gelernt habe und bis dato nie unter alkoholeinfluß ein fahrzeug geführt habe. am 21.7. parkte ich lediglich ein fahrzeug in eine parklücke ein, in die meine frau nicht gekommen ist. beim vorgespräch zur mpu erhielt ich dazu ein mildes lächeln. wie ich nun weiß wird nur jede 500 ertste alkohlfahrt aufgedeckt. demzufolge bin ich anscheinend mindestens 499 mal davor betrunken gefahren. es lebe die statistik!