Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sofer es in der verlängerten Probezeit zu einem erneuten A-Verstoß kommt. Folgt diesem in aller Regel eine schriftliche Verwarnung durch die Führerscheinbehörde. Außerdem wird eine Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Dies ist nicht zu vergleichen mit einer MPU.
Leisten man sich dann noch einen dritten A-Verstoß in der Probezeit, ist die Geduld der Behörde ausgeschöpft und es kommt regelmäßig zum Entzug der Fahrerlaubnis. Der Betroffene darf dann keine Kfz mehr auf öffentlichen Straßen führen.
Zudem wird eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten verhängt. Frühestens drei Monate vor deren Ablauf kann ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Diese kann an bestimmte Bedingungen, wie beispielsweise eine erneute praktische Fahrprüfung, geknüpft werde.
Entscheidend wird daher sein wie hoch die Übertretung ausfiel und ob diese einen A und damit schwerwiegenden Verstoß darstellt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Sascha Lembcke