Die WHG wollen sie nicht mehr reinigen und Schöheitsreparaturen, sind angeblich ungültig, obwohl sie in dem Vertrag keine starren Fristen enthalten. ... Ich teilte ihr seinerzeit mit, dass sie oder die andere Mieterin (die dort garnicht mehr wohnt) eine Nutzungsenschädigung zu leisten haben, wenn sie mir dieWHG nach Kündigung nicht ordentlich übergeben wollen. ... Wenn die Mieterin also bei mir gekündigt hat, sie aber nicht auszieht oder mit mir keine Übergabe macht, muss ich sie dann verklagen und kann uch auch die folgenden Mieten die ja anfallen, weil sie mir die WHG trotz Kündigung nicht übergeben hat, fordern ?