Mietkürzung bei Lärmbelästigung während der Ruhezeiten
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Seit 6 Monaten kommt es zu regelmäßiger Lärmbelästigung,auch WÄHREND der im im MV/Hausordnung (MV von Haus & Grund) ausgewiesenen Ruhezeiten. Dieses äußert sich durch Laufen,Springen,Ballspielen und Schlagen mit Gegenständen auf den Fliesenboden,welches in unserer Wohnung übermäßig laut zu hören ist.In einem Fall fiel dadurch (5 Kinder in 65 qm Wohnung) ein Bild von der Wand.