Klausel zum Wettbewerbsverbot im Dienstleistungsvertrag
vom 29.8.2017
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Im Vertrag ist der Kunde des Auftraggebers nicht benannt. ... Abs. 1 schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50.000,- 4.Eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50.000,- schuldet der Auftragnehmer ebenfalls bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot gem. ... Wie erwähnt, der Kunde des Auftraggebers wird im Vertrag nicht benannt, nur die Tätigkeit und der Zeitraum des Projektes.