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Subunternehmervereinbarung

11. August 2008 15:38 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Sonja Richter

Sehr geehrte Damen und Herren

Folgende Frage habe ich :Kann ich trotz Schutzklausel kunden der Fa immobilienservice abwerben ?

Schutzklausel lautet :
Der Subunternehmer verpflichtet sich zu den Auftraggebern des ISD keine dem Vertragsgegenstand entsprechenden geschäftlichen Kontakte auf zu nehmen .
Diese Verpflichtung gilt für die Vertragsdauer sowie für die Dauer von einem Jahr nach beendigung des Vertragsverhältnisses.
Verletzt der Sub die Verpflichtung zahlt er an die ISD eine Vertragsstrafe in Höhe von 3000,- pro Einzelfall .
Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen bleibt hiervon unberührt.Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet .
Je 2 Wochen einer fortgesetzten Handlung gelten als unabhängige und selbständige Verletzung .

Wie kann ich es machen den Kunden auf meine Seite zu ziehen ohne negativen Schaden zu erleiden ?Vertrag kündigen ?

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Es ist zunächst vom Umfang der Schutzklausel abhängig, ob diese de facto zu einem Wettbewerbsverbot führt. Wenn Sie aufgrund dieser Klausel zu keinem anderen Kunden der Branche Kontakt aufnehmen können, gelten die Ausführungen aus meiner früheren Antwort entsprechend (vgl. http://www.frag-einen-anwalt.de/Subunternehmervertragsklausel-Kundenabwerbung__f40619.html). Danach bedarf es für die Wirksamkeit der “Schutzklausel” gem. § 74 HGB der Vereinbarung einer Karenzentschädigung. Bei Subunternehmern hat der BGH dies in seiner Entscheidung vom 19. April 2003 (Az.: III ZR 196/02 ) jedenfalls auch dann bejaht, wenn sich der Subunternehmer in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Auftraggeber befindet. Wenn Sie also überwiegend für den Auftraggeber tätig sind, muß die Schutzklausel auch eine Entschädigung für die Dauer des Wettbewerbsverbots vorsehen. Andernfalls ist sie unwirksam.

Wenn diese Schutzklausel jedoch nur einen begrenzten Kundenkreis ausnimmt, wird die Vereinbarung nicht als Wettbewerbsverbot zu qualifizieren sein. Dann ist auch keine Entschädigung erforderlich. Die Klausel ist dann wirksam. Sie können keine Kunden abwerben.

Die einzige Möglichkeit wäre, den Vertrag zu kündigen und ein Jahr zu warten. Anders wäre es, wenn Sie mit den Kunden auf einem anderen Geschäftsfeld als Ihr Auftraggeber tätig sind. Dann können Sie ohne weiteres die Kunden für Ihren Bereich abwerben, solange Sie nicht den Geschäftsbereich Ihres Auftraggebers tangieren.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sonja Richter
- Rechtsanwältin -

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