Sehr geehrte Dame, Sehr geehrter Herr, erst einmal möchte ich die Sitution und ihre Vergangenheit stichwortartig beschreiben: ~ 2015 erstmals Scheinselbstständig gearbeitet, schätzungsweise 15-20.000€ ausgezahlt bekommen. ~ 2016 Abmeldung des Wohnsitzes, Verlust der Krankenkasse, psychische Probleme & lange Zeit im Ausland ~ 2018 Erstmalige Wiederanmeldung in Frankreich ~ 2019 Wiederaufname der Scheinselbständigkeit, ~ 10.000€ ausgezahlt bekommen nach 9 Wochen Arbeit ~ 2020 selbe Agentur, 11 Wochen ~ 20.500€ ausgezahlt bekommen ~ 2021 wieder ca 20.000€ in 11 Wochen (vor Oktober 2021), zusätzlich Beginn in Arbeit anderer Agenturen, - Aufwandentschädigung 2500€ für 10 Wochen - Stundenweise Bezahlung, Stand Oktober ~ 1300€ - Planung weiterer Einsätze für 4. Partei ~Einschreibung in Universität, Studentische Versicherung, Übergang geglückt von Auslandsreiseversicherung (diese wurde Oktober 2020 abgeschlossen) ~ Nun kam der Wunsch auf, meine Vergangenheit aufzuarbeiten - Steuern habe ich nie gezahlt, nie eine Erklärung ausgestellt ~ Gewerbeantrag gestellt, auch im Oktober. ~ Nachweise kann ich für nahezu nichts vorweisen. Meine Hauptfragen sind wie folgt: ~ Wie wäre der beste juristisch korrekte Weg, das aufzuarbeiten, vor allem im steuerrechtlichen Sinne?