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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Sofern es sich bei Ihrer Freundin um eine deutsche Staatsbürgerin handelt, können sie bei Eheschließung in der Regel nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis (= unbefristete Aufenthaltserlaubnis) bekommen.
Voraussetzung ist hierfür, dass Sie in dieser Zeit eine befristete Aufenthaltserlaubnis hatten.
Ferner, dass eine familiäre Lebensgemeinschaft mit Ihrer Frau besteht (sie also zusammenleben), kein Ausweisungsgrund vorliegt und Sie sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können (wovon ich ausgehe).
Der Bezug von Bafög Leistungen ist unschädlich.
Sollte es sich bei Ihrer Freundin um keine deutsche Staatsbürgerin handeln, so könnten Sie frühestens nach fünf Jahren die Niederlassungserlaubnis beantragen, sofern Sie in dieser Zeit über eine befristete Aufenthaltserlaubnis verfügen und die sonstigen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weiter geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Alexandros Kakridas
- Rechtsanwalt –
Kanzlei Recht und Recht
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Fax : 06173 – 70 28 94
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Rückfrage vom Fragesteller
17.07.2007 | 19:00
Sie meinen , das bafög hat kein einfluss drauf und wenn sie deutsche Staatsbürgerin ,musste ich 3 jahre darauf warten bis ich die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekomme ,selbst verstandnis
aber wenn meiner freundin keine deutsche Staatsbürgerin hat einfach studentin ,die aus tunesien kommt und die auch studiert und von ihrer familie unterstuzt ist dann haben wir kein chance hier zu leben obwohl wir kinder haben wollen ,und kein hilfe von der stadt bekommen werden aber ohne zu vergessen das ich auch aus tunesien komme
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
17.07.2007 | 19:16
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Sofern Sie beide eine befristete Aufenthaltserlaubnis zwecks Studiums besitzen, haben sie leider nur sehr geringe Aussichten auf eine Niederlassungserlaubnis.
Dies bedeutet aber nicht, das diese unmöglich ist. Sie könnten nach Abschluss des Studiums eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Ausübung einer Beschäftigung beantragen.(Auch Ihre Frau)
Angesichts Ihres Studiums in Maschinenbau, könnte diesbezüglich gute Aussichten bestehen. Danach können Sie nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Alternativ besteht die Möglicheit einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Ausländeramt. Falls Sie noch Fragen haben sollten, können Sie mich gerne kontaktieren.
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kakridas