Wohnung nehmen um von Internat zu gehen
vom 14.12.2010
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Um aus dem Internat zu gehen und die Schule als externer Schüler zu besuchen, wollen wir für ihn eine Wohnung in diesem Ort anmieten, wo er seinen Wohnsitz melden soll(volljährig). ... Jedoch sollen die Wohnsitze der Eltern wie gehabt bestehen bleiben. ... Um das zu tun müsse der Wohnsitz hier also im Ort mit den Eltern übereinstimmen.