Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte im August 2022 einen Vertrag bei FitnessFirst (jetzt Smile X) abgeschlossen, geworben wurde mit einer Aktion, dass wenn man bereits Mitglied in einem anderen Fitnessstudio ist und dort gekündigt hat, für die Übergangszeit (bis zu X Wochen) keinen Mitgliedbeitrag zahlen muss. ... Monaten wurde ich darauf hingewiesen, dass ich ja unterschrieben hätte, dass mein Vertrag 118 Wochen (Erstlaufzeit) laufen würde und ich deswegen erst zu diesem Tag kündigen könne. Nach meinen Infos (BGB § 3ß9 Nr. 9a + Urteil AG Geißen vom 10.3.2010 – Az.: 45 C 607/09 + Urteil LG Aachen vom 20.12.2007 - 6 S 199/07) ist das nicht legitim, für Verträge die nach dem 01.03.2022 geschlossen wurden.