Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Letztendlich sind Änderungen in der Regel mit Mehrkosten verbunden. Hier müsste aber genau der Vertrag angesehen werden, was vereinbart wurde. Haben Sie z.B eine Pauschalpreisvereinabrung getroffen, dann geht dies zu Lasten des Verkäufers, so AG München Urteil vom 16.12.2014 (159 C 7891/14
).
Daher rate ich, bevor Sie etwas unterschreiben, den Vertrag einem Anwalt zur Prüfung zuzuleiten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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