Zunächst zur Vorgeschichte: Im November 2008 haben wir in unserer im Okt. 2008 neu bezogenen Wohnung zunächst in einem, später in 2 Zimmern in einer Ecke Schimmel festgestellt, der sich als offener dunkel und hellgrauer Pflaum in einer Größenordnung von ca. 30qcm darstellt. ... Nachdem sich nichts an diesem Zustand geändert hatte, haben wir am 13.2.2009 unserem Vermieter mitgeteilt, wenn bis 28.2.2009 keine Maßnahmen zur Beseitigung des Schimmels und dessen Ursache getroffen werden, wir die Miete für diese beiden Zimmer wie folgt ändern werden: großes Zimmer (starker Schimmelbefall in der Ecke): 15,9% der Kaltmiete (100% Anteil des Zimmers an der gesamten Wohnfläche wegen starker Beeinträchtigung der Nutzung durch den offenen Schimmel) Bad (geringer Schimmelbefall hinter den Möbeln, die im Nov. 2008 gekauften Möbel quellen auf): 3,25% der Kaltmiete (50% Anteil des Zimmers an der gesamten Wohnfläche). ... Können wir weiterhin einen Teil der Miete für dieses Zimmer (und das des Bades) einbehalten und auf Ursachenbeseitigung drängen oder steht unserem Vermieter bis zum erneuten Auftreten des Schimmels die volle Mietzahlung zunächst wieder zu?