Untervermietung: Befristung und Rechte des Hauptmieters
vom 26.6.2014
53 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
- Der Grund der Befristung muss immer schriftlich mitgeteilt werden: kann das auch auf dem Vertrag geschehen? ... Wenn ich zu dem Zeitpunkt entscheide: ich bleibe im Ausland noch drei Monate, kann ich mit derselben Person einen neuen Vertrag für drei Monate aufsetzen/unterschreiben oder soll ich nochmal inserieren und einen neuen Untermieter finden?