Als Reaktion auf die Weigerung der Zahlung der vollen Monatswarm- miete habe ich auf der Quittung die Kündigung des Zimmers zum 15.10.2009 formuliert.Da mir der Student aber sagte,dass er mit der Besichtigung seines Zimmers nicht einverstanden sei,habe ich diese Kündigung wieder mehrfach durchgestrichen und gesagt,dass ich ohne Besichtigungsmöglichkeit das Zimmer auch nicht weiter- vermieten könne,der Mietvertrag dann weiter bestehen bleibt und er von mir noch eine schriftliche Stellungnahme dazu erhalten wird. Meine Fragen: 1.ist diese mehrfach durchgestrichene Kündigung zum 15.10.09 (kaum noch lesbar) vom Mieter trotzdem als wirksame Kündigung reklamierbar,bzw. kann er auf Beendigung der Mietzeit zum 15.10.09 bestehen,obwohl ich diese Kündigung nach seiner Besichtigungsweigerung durchgestrichen und damit storniert habe ? ... Gebrauch) einen Mietvertrag auch dann bis zum 15.d.M.zum Ende d.M. ohne Begründung kündigen,wenn in der schriftlichen Mietvereinbarung eine bestimmte Mietlaufzeit vereinbart wurde ( in meinen Verträgen z.B.: "... mietet das Zimmer xxx ab dem 01.03.2009 bis zum 31.10.2009 ") ?