Die zweite Ehe seit 2004, einjaehriges Kind, die Frau ohne eigenes Einkommen. Bisherige Unterhaltsberechnung Exfrau: 4.124,09 Netto % 206,20 5% Werbungskostenpauschale % 208,56 Altersvorsorge ___________________________ 3.709,33 % 524,00 Kind 1 % 524,00 Kind 2 ___________________________ 2.661,33 % 712,50 Fiktives Einkommen von 750,00 minus 5% Werbungskostenpauschale ___________________________ 1.948,83 Einkommendifferenz 835,21 3/7 entspricht Unterhalt Bisheriger Kindesunterhalt nach 12. Einkommensgruppe 2 x 471,00 (548,00 - 77,00 1/2 Kindergeld)= 942,00 Meine Fragen: - Wie hoch ist der Unterhalt nach der Reform unter Beruecksichtigung des 3.