2. Alkoholfahrt
vom 18.2.2013
55 €
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sehr geehrte damen und herren, ich wurde am 2.02.2013 zum zweiten mal mit akohol am steuer erwischt ( 1,3 gepustet ) die erste tat war am 3.08.2009. mit 1,5 BAK. am 14.10.2009 bekam ich 8 monate führerscheinsperre und 680 euro strafe. dies war rechtskräftig. dann wurde berufung eingelegt. am 10.04.2010 eine erneute verhandlung. in dem urteil steht drin das das vorran gegengene urteil rechtskräftig ist und die führerscheinsperre 3 monate verlängert wird. lange rede... meine frage ist diese tat verjährt? ich habe gelesen das diese tat nach 3 jahre verjährt jedoch durch eine ereignisse die verjährung unterbrochen wird und bin mir jetzt nicht sicher ob durch die berufung die verjährung neu gestartet ist. da ja das erste urteil rechtskräftig war und nur 3 monate verlängert wurde mfg Danke