Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters mit Wohnsitz im Ausland
vom 11.10.2023
für 80 €
In diesem Zusammenhang möchten wir abklären, inwiefern - eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung möglich ist (trotz Wohnsitz im Ausland) und der Mitarbeiter als EU-Staatsbürger (italienischer/deutscher Pass) keinen Einschränkungen im Hinblick auf das geplante Anstellungsverhältnis (Visumserfordernis etc.) unterliegt; - wir mit der Beantragung einer Steueridentifikationsnummer beim Finanzamt Saarbrücken durch den Mitarbeiter sowie der Anmeldung bei einer Krankenkasse und damit verbunden die Beantragung einer (Sozial-)Versicherungsnummer für die Rentenversicherung notwendige Kennnummern für die Lohnabrechnung erhalten und dieses Prozedere analog wie bei anderen Mitarbeitern mit Wohnsitz und Arbeitserlaubnis in Deutschland durchführen können (inklusive Meldung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft); - der Mitarbeiter aufgrund des nicht vorhanden Wohnsitzes in Deutschland (Remote Work, deutlich weniger als 181 Tage im Jahr in Deutschland, mehrheitlich in Italien und Brasilien) in Deutschland nicht unbegrenzt, sondern begrenzt steuerpflichtig ist und dieser Tatbestand eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht verunmöglicht; - in welcher Art Einkommenssteuern im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht abzuführen sind um unseren Pflichten als Arbeitgeber nachzukommen. Diese Anfrage beinhaltet nicht die steuerliche Abklärung der persönlichen Situation, wir bitten aber um eine Bestätigung, dass im Fall der Abführung der Steuern im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht mit Blick auf die Verpflichtungen gegenüber der deutschen Steuerbehörde sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer keine weiteren einkommenssteuerrelevanten Aspekte im direkten Zusammenhang mit der Anstellung beachten müssen (e.g. weitere Steuern abführen, irgendwelche Zusatzabrechnungen durhführen).