Steuerrecht befristete Beschäftigung befristete Beschäftigung
vom 8.7.2025
für 63 €
beantwortet von
Beide Ehepartner haben ihren Lebensmittelpunkt gemeinsam im Ausland. Der Ehemann betreibt weiterhin ein Unternehmen in Deutschland, für das er in Deutschland Steuern zahlt. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zahlt seine Firma für andere relevante Einkünfte Steuern in Dubai, soweit erforderlich.