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Kirchensteuer in Deutschland als Französin

16. Mai 2015 16:00 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Kirchensteuerpflicht als Ausländer mit deutschem Wohnsitz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte eine Frage. Eine Freundin von mir ist Französin und arbeitet seit zweieinhalb Jahren in Deutschland. Sie dachte, sie könne sich frei entscheiden ob sie Kirchensteuer zahlt oder nicht und hat, obwohl sie in Frankreich der katholischen Kirche angehört, bisher in Deutschland keine Kirchensteuer bezahlt, sie ist hier steuerpflichtig. Muss sie die gesamte Steuer auch dann nachbezahlen wenn sie jetzt aus der Kirche austreten würde?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

17. Mai 2015 | 11:00

Antwort

von


(73)
Kaiserstr. 20
44135 Dortmund
Tel: 0231-95088861
Web: https://www.ra-fcb.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten. Bitte beachten Sie dabei, dass Weglassungen oder Änderungen des zu beurteilenden Sachverhaltes mitunter schwerwiegende Folgen für die rechtliche Lösung haben können.

Die persönliche Steuerpflicht hängt grundsätzlich vom inländischen Wohnsitz iSd. § 8f AO ab. Bei einem unterstellten deutschen Wohnsitz ist Ihre Freundin danach in DE kirchensteuerpflichtig.

Nicht zielführend ist ein jetziger Kirchenaustritt. Denn dieser wirkt immer erst für die Zukunft, nicht jedoch rückwirkend.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Bitte vergessen Sie auch nicht die Vornahme der Bewertung der rechtlichen Begutachtung.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Falk-Christian Barzik, Diplom-Finanzwirt (FH)

ANTWORT VON

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