Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten. Bitte beachten Sie dabei, dass Weglassungen oder Änderungen des zu beurteilenden Sachverhaltes mitunter schwerwiegende Folgen für die rechtliche Lösung haben können.
Die persönliche Steuerpflicht hängt grundsätzlich vom inländischen Wohnsitz iSd. § 8f AO
ab. Bei einem unterstellten deutschen Wohnsitz ist Ihre Freundin danach in DE kirchensteuerpflichtig.
Nicht zielführend ist ein jetziger Kirchenaustritt. Denn dieser wirkt immer erst für die Zukunft, nicht jedoch rückwirkend.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Bitte vergessen Sie auch nicht die Vornahme der Bewertung der rechtlichen Begutachtung.
Mit freundlichen Grüßen
17. Mai 2015
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11:00
Antwort
vonRechtsanwalt Falk-Christian Barzik, Diplom-Finanzwirt (FH)
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