Kann meine Ex-Frau, auch im Hinblick auf die neue Unterhaltsregelung, jetzt mehr von mir verlangen?
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Von 2004 bis Juni 2008 hatte meine Ex-Frau einen Lebensgefährten und mit ihm einen heute knapp 2-jährigen Sohn. ... Nach meinem Verständnis wird meine Unterhaltsverpflichtung unabhängig von dem "neuen" Sohn meiner Ex-Frau berechnet. - Inwieweit ist dieser Vergleich noch bindend? ... Nun will meine Lebensgefährtin mit dieses Geld zinslos zu Verfügung stellen, so daß ich den Kredit bei der Bank ablösen und bei meiner Freundin abzahlen kann.