Winterdienst, Pkw-Stellplatzmieter, Umfang u. Verpflichtung
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2)Darf ich als Verwalter (Vermieter), wie geschildert eine Einteilung vornehmen, d. h. reihum bestimmen, welcher Mieter, in welcher Woche, für den Winterdienst verantwortlich ist? 3)Darf ich, sollten die Pkw-Stellplatzmieter bei ihrer Verweigerungshaltung bleiben, einen oder ggf. auch mehrere Mietverträge ordentlich (Kündigungsfrist ein Monat) oder sogar auch fristlos (aus wichtigem Grund) kündigen? Müsste diese Kündigung, wie bei einer Wohnungskündigung besonders begründet werden und wäre sie evtl. auch nur aufgrund von Eigenbedarf zulässig?