Nachbarschaftskonflikt wegen Wasserversorgung - 2.Teil ( für RA Burgmer)
vom 25.2.2021
für 57 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Der Wasserversorger liest die Gesamtmenge der Siedlung an einem Zugangspunkt ab,die Verwaltung wiederum beauftragt jährlich eine Firma zur Einzelablesung der Grundstücke. ... Also: a) Wir haben mit den Wasserwerken direkt nichts zu tun -es sei denn bei Rohrbrüchen, die vor den Ablesepunkten auf eigenem Grundstück stattfinden-. b) ebensowenig mit einer kommunalen Verwaltung c) Grundbuchlich ist außer dem Leitungsrecht nichts ausgeführt.. d) Eine Klärung über die Verwaltung scheint sinnlos, da von ca.50 Eigentümern nur wenige in ähnlicher Lage wie wir sind. ... ( Den Zugang zum Grundstück würden wir natürlich gewährleisten)