Wir haben dann eine GbR gegründet (leider gibt es gibt keinen schriftlichen Vertrag) Es wurde klar definiert, für meinen Partner sollte es eine Kapitalanlage und zusätzliche finanzielle Vorsorge für die Zukunft werden, mit dem Gastronomiebetrieb sollte und wollte er nichts zu tun haben. (In dem Punkt gibt es leider auch keine schriftliche Vereinbarung in Vertragsform) Im Jahr 2001 wurde das von mir gefundene Objekt zu je 50% Anteil erworben Wie im Vorfeld vereinbart hat die GbR die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am Objekt durchgeführt. ... Die Umbaumaßnahmen waren auch nicht abgeschlossen, die Bauendabnahmen habe ich erst 2006 erlangt, zudem liegt hinter uns bereits eine eingeleitete Zwangsversteigerung des Objektes, welche ich zum Glück abwenden konnte, dadurch entstandene Kosten wurden auch von mir alleine getragen, es kamen immer häufiger Differenzen mit meinem Partner, wie z.B. die GbR sollte die private Einkommensteuer des Partners begleichen, da die GbR Einnahmen, durch meine Pachtzahlungen an die GbR dafür verantwortlich sind.)