Umsatzgrenze Kleinunternehmerregelung
Bei Hinzuziehung der Umsatzsteuer auf den umsatzsteuerpflichtigen Anteil und/oder Hinzuziehung von unentgeltlichen Wertabgaben wie Pkw (1%-Regel) und Telefon würden wir die Kleinunternehmergrenze überschreiten. Auf Wikipedia unter Suchbegriff "Kleinunternehmerregelung (Deutschland)" steht hierzu unter Überschrift "Umsatzgrenze" folgender Satz: „Ist keine Umsatzsteuer abzuführen, weil es sich bereits um einen Kleinunternehmer handelt, sind entsprechend ebenfalls nur die erhaltenen Erlösbeträge für die Grenze der 17.500,- € maßgeblich."