Dauernd wohnen im Außenbereich -
Das Haus ist offiziell per Baugenehmigung erbaut worden, darf natürlich nur nicht mehr erweitert werden. ... Insgesamt müßten danach mindestens nachweislich mehr als 8 Jahre der Nutzung als Dauerbewohnung vergangen sein, so dass die Gemeinde niemandem das Erstwohnrecht entziehen kann.