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Grundbucheintrag: Persönliche Dienstbarkeit

18. März 2015 15:24 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Bei der lfd. Nr. 1 steht:
Beschränkte Dienstbarkeit-Nutzungsbeschränkung-für St. Theresienstift, Weeze.

Beim Notar haben alle Eigentümer den Bau einer Garage zur persönlichen Nutzung
zugestimmt und unterschrieben. Eine Baugenehmigung durch die Gemeinde Weeze
erfolgte.
Nun bekam ich vom Notariat einen Bescheid, die Sache müsste noch von der Caritas genehmigt werden.
Meine Frage, kann die Caritas den Bau einer Garage untersagen, obwohl alle Eigentümer dem zugestimmt und beim Notar eine entsprechende Erklärung unterschrieben haben?

Unter der lfd. Nr. 2 im Grundbuch steht, dass die Caritas ein Wohnungsbesetzungsrecht hat.
Dieses ist mir klar.

18. März 2015 | 17:17

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Um hier eine abschließende Beurteilung vornehmen zu können, müssen die Hintergründe der Eintragung zugunsten der Caritas und der Umfang der beschränkten Dienstbarkeit bekannt sein.

Ich kann nur darüber spekulieren, dass das Wohnrecht mit einem Recht auf dem Grund, auf welchem die Garage errichtet werden soll, zusammenhängt (u.U. ein Stellplatz zur Wohnung) und deshalb ein Zustimmungserfordernis bestehen könnte. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit könnte also der Errichtung der Garage als Last tatsächlich entgegenstehen.

Ich rate Ihnen, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Detailprüfung und ggf. Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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