Klärung Anspruch und Steuerfreiheit auf Nachtarbeitszuschläge
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Eigentlich sollte es für die Zeit von 0:00-4:00 40% Zuschlag und für die restliche Zeit 25% Zuschlag geben. ... Aus meiner Sicht hätte die gesamte Zeit mit Nachtzuschlägen gerechnet werden müssen: §2 Abs. 4 ArbZG (http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__2.html) (4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt. ... Nachtarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr. ... (3) Wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird, gilt abweichend von den Absätzen 1 und 2 Folgendes: 1.