Dienstleistungsvertrag Terminänderungen
vom 17.11.2023
für 38 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
In den AGBs des Veranstalters ist vermerkt, dass kein Rücktrittsrecht bei unwesentlichen Verschiebungen und Ablaufänderungen besteht. ... Die Schule lehnt die Kündigung ab und erwartet die volle Vergütung. ... Kündigung trotz des vorbenannten Ausschlusses bei unwesentlichen Verschiebungen in den AGB der Schule berechtigen?