Der Wortlaut der Kündigung lautet wie folgt:" Hiermit kündige ich den bestehenden Mietvertrag aufgrund von Eigenbedarf zum 31.01.2012." ... Nachdem wir nun auch offiziell die Eigenbedarfskündigung erhalten haben, haben wir ihr versucht klarzumachen, dass wir uns bereits nach einer Immobilie umsehen, jedoch nicht bereit sind übergangsweise nochmal in eine andere Mietwohnung zu ziehen, falls wir bis zum 31.01.2012 noch kein entsprechendes Objekt gefunden haben bzw. das gefundene Objekt noch nicht bezugsfertig ist. ... Frage1) Ist die Kündigung in dieser Form, ohne genaue Angaben zum Eigenbedarf, überhaupt rechtswirksam oder können wir die einfach ignorieren?