Neuerteilung des Führerscheins
beantwortet von
Rechtsanwalt Philipp Wendel / Winnenden
Sehr geehrte Damen und Herren Im Jahr 1997 verlor ich meinen Führerschein bei einer Trunkenheitsfahrt und hätte bis 2012 warten müssen ohne Mpu. Habe aber ausversehen den Führerschein schon 2011 beantragt und dort wurde mir gesagt das ich eine Mpu machen müsste da die 15 Jahre noch nicht zu ende wären. Daraufhin habe ich den Antrag zurückgezogen(ohne Gebühren) Meine Frage wäre: kann ich den Führerschein jetzt neu beantragen(15 Jahre sind rum und ohne Mpu) oder fängt die 15 jährige Sperrfrist neu an