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Neuerteilung des Führerscheins

| 8. August 2014 11:57 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Jahr 1997 verlor ich meinen Führerschein bei einer Trunkenheitsfahrt und hätte bis 2012 warten müssen ohne Mpu. Habe aber ausversehen den Führerschein schon 2011 beantragt und dort wurde mir gesagt das ich eine Mpu machen müsste da die 15 Jahre noch nicht zu ende wären. Daraufhin habe ich den Antrag zurückgezogen(ohne Gebühren)

Meine Frage wäre:

kann ich den Führerschein jetzt neu beantragen(15 Jahre sind rum und ohne Mpu) oder fängt die 15 jährige Sperrfrist neu an

8. August 2014 | 12:32

Antwort

von


(143)
Mühltorstr. 9/1
71364 Winnenden
Tel: 07195/589260
Web: https://www.rems-murr-kanzlei.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Für die Neuerteilung einr Fahrerlaubnis gelten nach § 20 Abs. 1 FeV die Vorschriften für die Ersterteilung.

Nach 20 Abs. 2 ordnet die Fahrerlaubnisbehörde
eine Fahrprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 FeV (theoretische Prüfung) und § 17 Abs. 1 FeV (praktische Prüfung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Ob die Fahrerlaubnisbehörde noch eine MPU verlangen kann, hängt davon ab, welche Eintragungen das Verkehrszentralregister enthält.

Nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 StVG beträgt die Tilgungfrist bei Alkoholstraftaten 10 Jahre.

Bei Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist nach § 29 Abs. 5 StVG aber erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch 5 Jahre nach der beschwerenden Entscheidung.

Da diese 15 Jahre nun vorbei sind, können Sie davon ausgehen dass Sie keine MPU nun mehr machen müssen.

Die (versehentliche) Antragstellung 2011 setzt keine neue Frist in Gang!

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 12. August 2014 | 11:10

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Vielen Dank für die Antwort sie war sehr hilfreich. Habe den Führerschein neu beantragt und hoffe das alles gut geht.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 12. August 2014
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