Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Ihre Sachverhaltsschilderung ist leider nicht ganz eindeutig. Sie sagen, Sie hätten in Tschechien einen EU-Führerschein gemacht. Einen Führerschein hätten Sie noch nie gehabt aber wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sei Ihnen auferlegt worden, eine medizinisch-psycologische Untersuchung (MPU)zu absolvieren.
Ich gehe davon aus, daß Sie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechtskräftig (?) verurteilt worden sind. Sie bestreben nun die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis und deshalb ist vermutlich die MPU angeordnet worden.
Die Beibringung eines Gutachtens kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war (kommt bei Ihnen wohl nicht in Betracht) oder wenn der Entzug der Fahrerlaubnis auf Straftaten beruhte, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder der Kraftfahreignung stehen oder wenn Anhaltspunkte für ein hohes Agressionspotential bestehen.
Da Sie bereits mit einem Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde über das weitere Vorgehen gesprochen haben, empfehle ich, die MPU-Frage zunächst mit der Behörde abzuklären. Näheres kann ich mangels Sachverhaltsdetails nicht dazu sagen.
Zum sog. EU-Führerschein: Eine Fahrerlaubnis aus einem EU-Land ist zwar ohne Umschreibung in Deutschland gültig, allerdings liegen bei einem Auslandsaufenthalt von weniger als 185 Tagen die Voraussetzungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis im EU-Nachbarland nicht vor. Man kann innerhalb der EU nur dort seinen Führerschein beantragen, wo man seinen ordentlichen Wohnsitz hat.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt